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   VGH Hessen, 01.12.2004 - 6 UE 2163/01.A   

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https://dejure.org/2004,3633
VGH Hessen, 01.12.2004 - 6 UE 2163/01.A (https://dejure.org/2004,3633)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.12.2004 - 6 UE 2163/01.A (https://dejure.org/2004,3633)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 6 UE 2163/01.A (https://dejure.org/2004,3633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 MRK, Art 32 MRK, Art 33 MRK, Art 34 MRK, Art 47 MRK
    Die Vorlage einer Rechtsfrage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist gesetzlich nicht vorgesehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Vorlage einer Rechtsfrage beim Bundesverfassungsgrichts und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; Asylberechtigung türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Abschiebung nach achtjähriger Dauer des Asylverfahrens; Dauer des ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 19; ; EMRK Art. 32; ; EMRK Art. 33; ; EMRK Art. 34; ; EMRK Art. 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - Aussetzung, Gerichtshof, Konvention, Menschenrechte, Vorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 189 (Ls.)
  • DVBl 2005, 860 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.12.2006 - 11 B 02.31408
    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2004 - 6 UE 2163/01
    Im Berufungsverfahren - 11 B 02.31408 -, in dem noch keine Entscheidung ergangen ist, bezieht sich D. auf sein Vorbringen in allen von ihm bisher anhängig gemachten Asylverfahren.

    Prozessakten des vorliegenden Verfahrens VG Gießen 8 E 33542/96.A = VGH 6 UE 2163/01.A, die Prozessakten des im ersten Rechtszug mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Verfahrens 8 E 33543/96 und des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem erkennenden Senat 6 Q 2351/01.A; folgende die Kläger betreffende Akten des Bundesamts: für A. D 1 895 632-163 (1 Hefter) und 2 146 188-163 (1 Hefter), für C. D 1 997 166-163 (1 Hefter) und D 2 114 613-163 (1 Hefter); darüber hinaus die D. betreffenden Akten des VG Ansbach AN 17 K 97.35072 und AN 1 K 00.30593 = Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 B 02.31408 (4 Hefter) und schließlich vier vom Verwaltungsgericht Ansbach zum dortigen Verfahren beigezogene und D. betreffende Hefter des Bundesamts.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2000 - A 6 S 675/99

    Pakistan: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Ahmadis;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2004 - 6 UE 2163/01
    Die Voraussetzungen für die Rücknahme oder den Widerruf der zu ihren Lasten getroffenen Feststellungen liegen jedoch nicht vor; denn die Feststellungen sind rechtmäßig und müssten im Falle eines Widerrufs wegen dessen Rechtswidrigkeit erneut getroffen werden (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Februar 2000 - A 6 S 675/99 -).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2004 - 6 UE 2163/01
    Die Ausschlussfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG gilt nämlich nicht nur im Verfahren vor dem Bundesamt, sondern auch für bei Gericht neu vorgebrachte Wiederaufgreifensgründe (BVerwG, Urteil vom 10.02.1998 - 9 C 28.97 -, BVerwGE 106, 171, 177).
  • VGH Hessen, 02.03.2005 - 6 UE 972/03

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Westtürkei,

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf die Prozessakte des vorliegenden Verfahrens, den Verwaltungsvorgang des Bundesamtes (2 159 168-163), die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Kassel betreffend Mustafa M. u.a. (4 E 1709/95.A) und betreffend Methi M. u.a. (4 E 1710/95.A) sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Gießen betreffend Ahmet A. (8 E 1638/00.A), die Entscheidungen des Senats vom 14. Oktober 1998 (6 UE 214/98.A), 27. Januar 1999 (6 UE 1253/96.A), 1. Dezember 2004 (6 UE 2163/01.A), 14. Dezember 2001 (6 UE 3681/98.A), 29. November 2002 (6 UE 1142/98.A) und des 12. Senats vom 5. Mai 1997 (12 UE 500/96) einschließlich der dort verwerteten und in den Entscheidungen abgedruckten Erkenntnisquellen sowie die folgenden Unterlagen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind:.

    Unabhängig davon sind nach den Feststellungen des Senats im Urteil vom 1. Dezember 2004 (6 UE 2163/01.A) sippenhaftähnliche Maßnahmen gegenüber Familienangehörigen von Straftätern oder anderen gesuchten Personen in der Türkei im Allgemeinen nicht festzustellen; es kommt nur gelegentlich in Einzelfällen zu Übergriffen, die nach Anlass und Schwere auch asylerheblich sein können; insoweit wird insbesondere auf die Seiten 15 und 16 des vorgenannten Urteils Bezug genommen.

  • VG Darmstadt, 19.12.2007 - 9 E 687/06

    Widerruf des Familienasyls nach Einbürgerung

    Wegen dieser mehr als 17 Jahre zurückliegenden Unterstützungshandlungen besteht für den Kläger nicht die Gefahr sippenhaftähnlicher Repressalien, zumal nach dem Vater weder als prominenter PKK-Aktivist noch mit Haftbefehl gefahndet wurde (vgl. auch HessVGH, Urt. v. 01.12.2004 - 6 UE 2163/01.A -, juris).
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